0

Wie werde ich Stifter:in?

Ganz einfach: Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen den Zeichnungsbrief zukommen lassen können.

Was ist der Unterschied zwischen einer Zustiftung und einer Spende?‎
Zustiftungen gehen in das Grundstockvermögen und bleiben dauerhaft erhalten, da nur die Zinsen eingesetzt werden. Eine Spende hingegen muss zeitnah für Stiftungszwecke ausgegeben werden.

Werden Stiftungen steuerlich belohnt?‎
Ja, das Finanzamt hilft bei Zustiftungen für die Stiftung Haus Schminke spürbar mit. Je nach zugewendeter Summe können Sie im ersten Jahr und in den Folgejahren Steuern sparen. Das gilt für Privatpersonen wie für Firmen. Besondere Regelungen gelten für Kapitalgesellschaften. Bitte halten Sie mit Ihrem Steuerberater Rücksprache.

Sind Vermächtnisse und Erbschaften möglich?‎
Wer sich entscheidet, ein Vermächtnis zu geben oder die Stiftung Haus Schminke als Erbe einzusetzen, kann sicher sein, dass das Finanzamt nichts einbehält: Die Zuwendung an die Stiftung Haus Schminke ist frei von Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer. Bei der Übertragung von Grundvermögen wird keine Grunderwerbssteuer fällig.

Steuergesetzliche Regelungen unterliegen Veränderungen. Alle Angaben auf dieser Seite geben den Stand vom September 2009 wieder. Die nötige Beratung mit einem Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt können sie nicht ersetzen.
Datenschutzeinstellungen
Diese Website verwendet Cookies und Technologien externer Dienstleister. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Bei diesen Techniken können personenbezogene Daten gesammelt werden. Wir möchten Ihnen hier die Möglichkeit bieten, selbst zu entscheiden welche Dienste/Anbieter Ihre Daten erhalten dürfen. Sie können Ihre Auswahl später jederzeit auf unserer Seite Datenschutz im dort bereitgestellten Formular ändern/widerrufen.